Land Grabbing in Afrika
Land Grabbing in Afrika

Land Grabbing in Afrika

Private Investoren aus Industrie- und Schwellenländern (insbesondere USA, Malaysia, die Vereinigten Arabischen Emirate und Großbritannien), sowie staatliche Akteure sichern sich durch sogenannte Auslandsdirektinvestitionen und mittels langfristiger Pacht- oder Kaufverträge große Agrarflächen in Entwicklungsländern (Land Grabbing). Insbesondere in Afrika sind lt. Internationaler Landkoalition (ILC) die Pachtgebühren besonders niedrig und die Kapitalerträge entsprechend hoch. Die vorwiegend westlichen Unternehmen erzielen Renditen von 20 bis 25 %. Auf den Flächen werden vorrangig Nahrungsmittel oder Energiepflanzen für den Export angebaut, die der Ernährungs- und Energiesicherung der Investor-Länder dienen. Bei den meisten landwirtschaftlich genutzten Gebieten in Afrika handelt es sich um Land, das seit Generationen gemeinschaftlich genutzt wird. Afrikanische Regierungen ignorieren die Gewohnheitsrechte der Landbevölkerung und verkaufen oder verpachten Land an Investoren. Interessant ist Agrarland für Investmentfirmen und Privatkapital aus Pensionsfonds seit der Ernährungskrise, in der Nahrungsmittel zu lukrativen Rohstoffen wurden. In den meisten Fällen hat die Lokalbevölkerung Land und Lebensgrundlage verloren, ohne selbst irgendeinen Nutzen aus dem Geschäft gezogen zu haben. D.h. Land Grabbing ist meist mit Vertreibung der dortigen Landbevölkerung verbunden.
Auslandsinvestitionen verbessern sicherlich die landwirtschaftliche Produktion in Entwicklungsländern. Sie dürfen aber nicht zu Lasten der einfachen Landbevölkerung gehen. So entschied jetzt ein ugandisches Gericht in Kampala. Die Investitionsbehörde Ugandas hatte das Land 2001 an die Hamburger Neumann Kaffee Gruppe (NKG) verpachtet. Daraufhin wurden die Bewohner von vier Dörfern, die rechtmäßigen Pächter des Landes, von der ugandischen Armee vertrieben. Sie wurden weder mit Land noch mit Geld entschädigt. Der Hamburger Plantagenbetreiber war dabei stiller Zuschauer und beobachte die grausame Vertreibung, statt sicherzustellen, dass Einheimische nicht ausgebeutet werden. Der Richter rügte den deutschen Investor für die „Verletzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht“. Die Menschenrechtsorganisation FIAN hat die Bundesregierung 2009 darauf hingewiesen, dass die NKG gegen OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen verstößt. Das Bundeswirtschaftsministerium gab aber dem Unternehmen Recht und forderte FIAN auf,  jede Öffentlichkeitsarbeit zu dem Fall zu unterlassen. Nach 11 Jahren Kampf bekamen nun die Vertriebenen Recht. Verurteilt wurden aber nur die Anwälte, die den Pachtvertrag zwischen deutschen Investor und ugandischen Behörden aushandelten. Die Mitschuld Ugandas wegen der Vertreibung der Dorfbewohner durch das Militär ließ das ugandische Gericht dabei offen.

2 Kommentare

  1. Dorothea Schulz

    Hallo Manfred,
    lass Dich auf letzten Etappe der Reise nicht noch stressen von Ämtern und Behörden. Barbara sagte , daß Du erst im Sommer wahrscheinlich heimkommst. Also ich wünsche Dir noch viele schöne !! Erlebnisse , eine gute Fahrt, LG Dorothea

    1. Hallo Dorothea, habe jetzt mein Ticket für die Fähre nach Griechenland in der Tasche. Ab Europa hat der Stress mit Visa ein Ende. Ich bin so gegen Mitte/Ende Juni wieder zu Hauuuse. Ein Monat später als geplant, den ich unterwegs wegen Visa verloren hatte, und nicht wieder aufholen konnte. Aber da ich ja den Rücken frei habe, brauche ich auch nicht zu hetzen. Einerseits braucht man einen Zeitplan, anderseits soll man sich aber auch nicht einem Zeitdruck aussetzen.

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