Umgangsrecht und Doppelresidenz
Umgangsrecht und Doppelresidenz

Umgangsrecht und Doppelresidenz

Die Teilung der Betreuung gemeinsamer Kinder getrennt lebender Eltern zu gleichen Teilen fordern Initiativen von Scheidungsvätern schon seit langem. Scheidungsväter der letzten Generation, die heutigen Opas, bekamen weder das Sorgerecht noch das Recht auf den Umgang mit ihren Kindern, wenn es die Mutter nicht wollte. Nach wie vor leben Scheidungskinder überwiegend bei der Mutter. Die Väter hatten lediglich die Pflicht zur Zahlung des Unterhaltes, aber nicht das Recht auf Umgang. Das soll sich ändern. Die „Paritätische Doppelresidenz“ als Regelfall heißt, Scheidungskinder leben im Wechsel bei Mama und Papa. Die Zeiten des alternativlosen „Ganz oder gar nicht“, das Männer zu puren Zahlvätern degradierte, gehen offenbar zu Ende. Väter sollen im Idealfall die Hälfte der Betreuungsaufgaben übernehmen, dafür entfällt der Kindesunterhalt. Immer mehr Studien und Befragungen bestätigen die Wünsche von Trennungsvätern. Zahlen des Allensbach-Institutes zeigen, dass 51 % die Doppelresidenz befürworten. Doch nur 15 % der getrennten Paare praktizieren tatsächlich die halbe-halbe-Lösung. Die große Mehrheit der Väter hat inzwischen zwar das gemeinsame Sorgerecht. Trotzdem sehen sie ihr Kind meist nur an jedem zweiten Wochenende, im Urlaub oder mal zwischendurch. Die dabei entstehenden Kosten werden bisher weder im Steuer- noch im Unterhaltsrecht berücksichtigt. Auch wenn ein geschiedener Mann zum Beispiel die ganzen Sommerferien mit seinem Sohn auf Reisen ist, bleibt es der Willkür seiner Ex-Partnerin überlassen, ob sie sich an den entstehenden Zusatzausgaben beteiligt. Die paritätische Doppelresidenz hat dann Nachteile, wenn Scheidungskinder nur ungern ständig zwischen zwei Wohnungen wechseln wollen. Vor allem, wenn diese räumlich weit auseinander liegen. Hinzu kommt, dass es sich einkommensschwache Eltern schlicht nicht leisten können, die komplette familiäre Infrastruktur doppelt vorzuhalten. Sollten Scheidungsväter mehr Rechte bekommen, kann man davon ausgehen, dass sich auch das leidige Thema der Unterhaltszahlung entschärft.
Das Thema Doppelresidenz wird äußerst kontrovers diskutiert und steht im geschlechter- und familienpolitischen Minenfeld. Trotzdem hat die neue Familienministerin die paritätische Doppelresidenz auf die politische Tagesordnung gesetzt. Sie kann sich dabei auf eine Resolution im Europarat von 2015 und auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) stützen. Dieser hat im Februar 2017 klargestellt, dass das Wechselmodell schon jetzt „im Sinne des Kindeswohls“ angeordnet werden kann. Vor der Bundestagswahl zeigt sich die SPD entschlossen, die BGH-Entscheidung in Gesetzesform zu gießen. Die LINKE spricht von einer „guten Variante“, die aber voraussetzt, dass die Eltern weiterhin miteinander kommunizieren. D.h., die Kindesmutter kann sich auch nach der neuen Gesetzesform in ihrem Sinne willkürlich über das Kindeswohl hinwegsetzen. Oder wie der Bauer sagen würde: Kräht der Hahn auf dem Mist, bleibt alles wie es ist.

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