Kürzlich titelte allen Ernstes eine rechte Mainstream- Zeitung im Dienste des Establishments, dass „von wachsender Armut in Deutschland keine Rede sein kann“. Diese Behauptung wurde aus der leicht sinkenden Zahl der Hartz IV-Bezieher seit Einführung des Arbeitslosengeldes (ALG-II) vor 12 Jahren abgeleitet. Lt. Statistik sind 16,2 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Fast 6 Millionen (dav. 1,6 Mio Nicht-Erwerbsfähige, vor allem Kinder) sind von Hartz IV abhängig, weil sie nicht genug Geld haben, um ihren Lebensunterhalt, sowie eine warme Wohnung zu bezahlen. In diesem Zusammenhang steht auch die Tatsache, dass 6,8 Millionen Menschen in Deutschland ihre Schulden nicht abzahlen können (lt. Kreditreform 6,1% der Bevölkerung). Ursache für Überschuldung sind vor allem niedrige Einkommen, Arbeitslosigkeit, sowie Unfälle und Krankheit. Als arm gilt, wer über weniger als 980 € monatlich verfügt (Singles mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens). Der Hartz IV- Regelsatz (Existenzminimum) betrug 2015 399,- €, zuzüglich 364,- € für eine warme Wohnung und liegt demnach unter der Armutsgrenze. Das Armutsrisiko ist nicht nur in den ostdeutschen Bundesländern hoch, sondern auch in westdeutschen. Dass die Armutsgefährdung in Deutschland geringer als in den übrigen EU-Ländern ist, ist für die Betroffenen auch nur ein schwacher Trost, zumal Deutschland über eines der höchsten Bruttoinlandsprodukte verfügt. Der Armuts- und Reichtums-Bericht 2016 stellt fest, dass der Einfluss auf politische Entscheidungen mit dem Vermögen steigt. Die Regierung streicht diese Aussage aus dem Bericht.
Die staatliche Grundsicherung für Arbeitslose (Hartz IV) wird nach Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Die Zahl der „Hartz-IV“-Empfänger, denen Geldzahlungen wegen „Pflichtverletzungen“ gekürzt werden (z.B. wegen: ungeeigneten, oder unterbezahlten Job nicht angenommen, oder einen Termin unentschuldigt versäumt), oder denen sämtliche Leistungen gestrichen wurden, geht in die Hunderttausende. Die Sanktionen der Jobcenter gehen soweit, dass auch Schwangere bestraft werden sollen, wenn sie z.B. den Namen des Erzeugers nicht nennen wollen. Die Strafen sind willkürlich, weil die Jobcenter wegen der andauernden Arbeitslosigkeit so gut wie keine Jobs vermitteln können. Und wenn dann höchstens atypische. Die Sanktionen sind auch politisch gewollt, um Leistungsbezieher in Arbeitsverhältnisse zu zwingen, die unterqualifiziert und/oder unterbezahlt sind. Die Jobcenter verfügen über spezielle Ermittler, die bei Betrugsverdacht weitgehend die gleichen Rechte wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten haben. In deren Ermessen liegt es andere Behörden einzubeziehen, wie das Grundbuch-, Gewerbe- und Einwohnermelde-Amt, das Amtsgericht, das Handelsregister, und nicht zuletzt auch Banken. Um nicht missverstanden zu werden: Es ist legitim gegen Sozialbetrug vorzugehen. Das berechtigt aber nicht dazu pauschal alle Antragsteller oder Leistungsbezieher unter Generalverdacht zu stellen, Betrüger oder Sozialschmarotzer zu sein, die nur versuchen, sich Leistungen zu erschleichen oder Vermögen zu unterschlagen. Um weitere Missverständnisse auszuschließen: Die Grundsicherung ist nur relativ sozial, weil sie nicht bedingungslos Existenzen sichert und Menschen in Armut belässt und erniedrigt.
Der Spielfilm „Ich, Daniel Blake“ von Ken Loach (ausgezeichnet mit der »Goldenen Palme«) zeigt den Irrsinn eines Systems, das den Menschen zum Kostenfaktor degradiert. Er zeigt aus der Sicht eines Betroffenen, wie die Sozialstaatsbürokratie Sozialhilfe verweigert. Er zeigt auch die Erbarmungslosigkeit, mit der die herrschende Politik hilfsbedürftige Menschen psychisch erniedrigt und materiell zerstört. Als schonungsloser Dokumentarfilm wäre das Thema wohl nie ins Kino gelangt und vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen als propagandistisch abgelehnt worden. Über die subversive Kraft der Phantasie sagt das Sozialdrama jedoch so viel mehr über Würde, Mitgefühl und Kapitalismus aus, als das es zehn Regalmeter akademischer Abhandlungen jemals könnten. Der Film ist eine bittere Anklage nicht nur gegen den britischen sondern auch gegen den deutschen Sozialstaat. Auch wenn er sich denen zuwendet, die nichts zu verlieren haben als ihre Ketten, sollten auch die den Film gesehen haben, die dem Sozialstaat noch nie ausgeliefert waren, um die institutionalisierte Barbarei des kapitalistischen Sozialhilfesystems zu verstehen.
Selbst Arbeit schützt vor Armut nicht. 1,3 Millionen Beschäftigte erhalten Hartz-IV-Leistungen, weil sie von ihrem Arbeitslohn allein nicht leben können. Atypische, prekäre Beschäftigungsformen, wie Niedriglöhne, unfreiwillige Teilzeit- oder Leiharbeit, sowie Soloselbstständigkeit, machen es immer mehr Beschäftigten unmöglich, von ihrem Arbeitseinkommen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Eigentlich müsste ein Vollzeitjob nicht nur das Einkommen, sondern auch das Auskommen sichern. Denn ein steigender Anteil von Menschen, die dauerhaft nicht von ihrer Arbeit leben können, untergräbt die Legitimität einer Wirtschafts-und Gesellschaftsordnung. Auch ein Mindestlohn von 8,50 € brutto pro Stunde ist viel zu niedrig, um Armut zu verhindern. Erst ein Mindestlohn ab etwa 12,- € könnte vor einer Armutsfalle schützen. Viele Unternehmen stellen immer mehr Teilzeitbeschäftigte ein, um Lohnkosten zu reduzieren. Mehr als ein Drittel der europäischen Erwerbstätigen arbeiten inzwischen in atypischen Beschäftigungsformen, also in Verhältnissen, die sich durch Unsicherheit, Unterbrechungen sowie durch ein erhöhtes Risiko der Erwerbslosigkeit auszeichnen. Dabei stellt die hohe Zahl Abgehängter, insbesondere Jugendlicher, die unter der wachsenden Perspektivlosigkeit leiden, eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt dar und spielt den erstarkenden populistischen Bewegungen in die Hände. Immer mehr, vor allem Jugendliche, die komplett außerhalb von Job und Ausbildung leben, ziehen sich enttäuscht und frustriert aus der Gesellschaft zurück.
Auch die gesetzliche Rente schützt weder vor Armut, noch sichert sie den Lebensstandard. Armut verkürzt die Lebenserwartung um etwa 10 Jahre. Die Zahl der Menschen, die über 65 Jahre alt sind und Grundsicherung im Alter (nach SGB XII) beziehen, hat sich seit 2003 auf 536.000 erhöht und damit mehr als verdoppelt. Insbesondere wegen der geringen, nach unten nicht gedeckelten Renten. Diese an die Hartz-IV-Regelsätze gekoppelte Leistung ist nicht bedarfsgerecht und damit auch nicht armutsfest. Anders als ALG II-Bezieher haben die Empfänger der Alterssicherung auch keine Aussicht auf Verbesserung ihres Einkommens, und alle ihre Ersparnisse werden auf die Grundsicherung angerechnet. In Österreich dagegen erhält jeder Beitragszahler nach 30 Versicherungsjahren eine Alterssicherung von mindestens 1.260,-€.
Um eine weitere Absenkung des deutschen Rentenniveaus zu verhindern, wären staatliche Mehrausgaben in Milliardenhöhe erforderlich. In Zeiten des demografischen Wandels, in der die Republik schrumpft und altert, sei die steigende „Versorgungslast“ unbezahlbar, behaupten die Arbeitgeberverbände. Immer weniger beitragszahlende Beschäftigte müssen künftig immer mehr Rentner versorgen. Die Zahl der Erwerbsfähigen ist seit 1950 stark fallend. Dazu trägt auch die anhaltende Arbeitslosigkeit bei. Die Renten stiegen trotzdem, dank steigender Arbeitsproduktivität. Diese sichert eine höhere Rendite (Profit), hat aber auch den Nachteil, dass sie unter kapitalistischen Verhältnissen statistisch nur wächst, wenn in deren Folge Arbeitskräfte entlassen werden. Da sich die Rentenkassen über Beiträge auf die Arbeitseinkommen finanzieren, müssten die Reallöhne im gleichen Maße steigen. Damit ist die Rentenfrage auch eine Verteilungsfrage zwischen abhängig Beschäftigten und Arbeitgebern.
Obwohl das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes zur Armutsbekämpfung verpflichtet, hat keine Bundesregierung die Armut bisher als Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt erkannt und ihr konsequent entgegengewirkt, meint der ausgewiesene Experte für soziale Probleme und Bundespräsidentschaftskandidat der Linkspartei Christoph Butterwegge. So wie Armut sind auch Reichtum und Vermögen soziale Fremdwörter für die Etablierten. Statt auf Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von oben nach unten, setzt das Establishment lediglich auf das „freiwillige Engagement Vermögender“. Die Regierungsparteien tun zu wenig gegen wachsende Armut, aber alles um den Reichtum der Superreichen zu fördern. Rechtspopulisten können sich daher als Sprachrohr der sozial Benachteiligten, Abgehängten und Ausgegrenzten profilieren, obwohl sie selbst auch nur die Interessen der wirtschaftlich und politisch Etablierten vertreten. Die Kluft zwischen Arm und Reich müsste durch mehr soziale Gerechtigkeit und Solidarität verringert, und die Stigmatisierung aller Abgehängten als „Drückeberger, Faulenzer und Sozialschmarotzer“ beendet werden. Das kann erreicht werden durch die Wiedererhebung der Vermögensteuer, einer höheren Körperschaftsteuer, einer gerechteren Erbschaftsteuer, ein progressiverer Einkommensteuertarif mit einem höheren Spitzensteuersatz und eine auf dem persönlichen Steuersatz basierende Kapitalertragsteuer. So wäre ein Kurswechsel in der Sozialpolitik zwar teuer, aber bezahlbar. Aber solange die rechte Regierung, nicht nur in Deutschland, die heilige Kuh (Besteuerung des Reichtums der Superreichen) nicht schlachten will, wird sich auch nichts ändern an der Armut in einem der reichsten Länder der Welt. Das Vermögen der Superreichen (Oligarchen) ist der eigentliche Skandal. 1 % der Weltbevölkerung besitzt mehr Vermögen, als der Rest der Welt zusammen! Aber die Zweiklassengesellschaft wird vom Mainstream nicht thematisiert. Wie lange lassen sich die 99 % diese asozialen Eigentumsverhältnisse noch gefallen? Sie sind die Ursache z.B. dafür, dass Millionen auf der Flucht vor Krieg und Elend sind. Wer seine Wut gegen die Flüchtlinge richtet, verwechselt Ursache und Wirkung und ist Populisten auf dem Leim gegangen.
Statistische Zahlen sagen nichts darüber aus, wie viele nicht in der Statistik erscheinen, weil sie es vorziehen auf die „Sozialleistung“ zu verzichten, um sich nicht erniedrigen und demütigen zu lassen. Die Statistik sagt auch nichts darüber, wie viele Anträge auf Grundsicherung von sog. Jobcentern, Sozialämtern und Sozialgerichten trotz Widerspruch abgelehnt werden. Auch diese Zahlen gehen sicher in die Hunderttausende. Daher soll hier im nächsten Blog-Beitrag („Armes Deutschland und die dritte Gewalt“) von einem Gerichtsurteil eines Antragstellers auf Grundsicherung für Arbeitslose und im Alter berichtet werden.
Weitere Beiträge zu diesem Thema:
Wohnungsnot und Schweinezyklus 11/15
Zweiklassengesellschaft 2/15
Armes oder reiches Deutschland? 3/11