Der Alte (Toyota Hiace, selbst ausgebauter Kastenwagen) hat seine Schuldigkeit getan. Immerhin hat er eine Asienrundtour, eine Tour rund um Afrika, sowie 3 Touren durch Europa ohne nennenswerte Probleme durchgestanden. Es ist zwar kein Geländewagen mit Vierradantrieb und kein Wohnwagen. Aber das Fahrzeug schafft auch eine Weltreise, wenn man nicht den Ehrgeiz hat, auch durch Wüsten- oder Sumpfgebiete zu fahren. Was mich an Toyota überzeugt hat, war seine Zuverlässigkeit. In jeder größeren Stadt ist auch eine Toyota-Werkstatt zu finden. Liegen geblieben bin ich nur wegen nicht verschuldetem Unfall, Schlamm und schlechtem Diesel in Afrika. Verschleißteile wie Reifen nicht mitgezählt. Es gibt zwar eine Menge Alternativen an Kastenwagen, aber da ich nur gute Erfahrungen gesammelt habe, soll es wieder ein Toyota sein. Ein Wohnmobil scheidet aus mehreren Gründen aus. Erstens brauche ich keine Küche, keine Toilette und keine Wasser- oder Wärmeversorgung im Fahrzeug. Diesen Komfort bezahlt man mit wesentlich weniger Geländegängigkeit, mehr Kraftstoff, weniger Geschwindigkeit und vor allem Wendigkeit. Eine Tour wie z.B. rund um Afrika ist schlicht unmöglich mit einem Wohnmobil. Der Preis beträgt gegenüber einem selbst ausgebauten Kastenwagen gut das Fünffache. Außerdem besteht in Europa ein gut ausgebautes Netz an Stellplätzen, welche ausreichend Sanitäreinrichtungen und auch Küchen bieten. Lediglich eine eigene Stromversorgung abseits einer Steckdose halte ich für notwendig. Zumindest sollte ein Campingfahrzeug eine ausreichend große Liegefläche zum schlafen bieten. Unter dieser Liegefläche kann ausreichend Stauraum für Gepäck geschaffen werden.
Der Nachfolgetyp des Toyota- Hiace ist der -Proace. Ein Diesel fährt gut 300.000 km, also etwa 7 Weltumrundungen. Deshalb kann es eine Gebrauchter sein, dafür aber öfter. Ein Gebrauchter kostet je nachdem etwa ein Drittel des Listen- oder Neupreises. Die äußeren Abmessungen für den L2H2 (langer Radstand, hohes Dach) betragen 5.143 x 1.895, sowie 2.295 mm für das hohe Dach. Die Ladefläche bietet Platz für 2 Liegeflächen (2 x 1,80 x 0,90 m) und zusätzlich 2 im Stauraum integrierte Sitzplätze mit Schreibtisch.
Der Camper passt in einen normalen Schiffscontainer, was z.B. bei einer Verschiffung nach Amerika keine unwesentliche Rolle spielt.
Energieversorgung (Strom)
Die schönsten Plätze der Erde haben keine Steckdose. In Europa bieten die Stellplätze i.d.R. Stromanschluss. Außerhalb Europas ist das die Ausnahme. Die pauschale Zusatzgebühr für Strom ist berechnet für Wohnwagen mit TV, Küche, Licht, Kühlschrank usw. Um Land und Leute kennenzulernen, habe ich bisher kein Fernseher im Auto vermisst. Um mal ein warmes Essen zuzubereiten begnüge ich mich mit einem Gaskartuschen-Kocher und mit einer Kühlbox.
Reisemobile sollten über getrennte Batteriesysteme verfügen: Die Starterbatterie (12V, z.B. 72Ah), die von der Lichtmaschine nachgeladen wird, sowie eine zyklenfeste Bordbatterie für sonstige Abnehmer. Für die Starterbatterie wäre eine zyklische Belastung durch sonstige Verbraucher Gift. Die Aufladung der Bordbatterie wäre über die Lichtmaschine und einen zwischengeschalteten Lade-Booster möglich, aber nur während der Fahrt. Versagt die Starter- Batterie kann die Bord-Batterie zugeschaltet werden. Die Bordbatterie kann optimal über ein Solarmodul aufgeladen werden (Insellösung). Um die Batterie vor Über- oder Unterspannung zu schützen, wird zwischen Solarmodul und Bordbatterie ein Laderegler zwischengeschaltet, der auf unterschiedliche Batterietypen einzustellen sein sollte. An den Laderegler kann ein Wechselrichter (Inverter) angeschlossen werden, der eine Steckdose für 220 V bietet. Die eingeschränkte Leistung der Solarmodule, z.B. bei Verschattung, kann durch die Wahl von Black-, CIS- oder Power-line erhöht werden.
Die Leistung zwischen Solarmodul und Bordbatterie sollte ausgewogen sein. Ich entscheide mich für eine Bordbatterie mit 50 Ah mit wartungsfreier AGM-Technologie, die fast 14 kg wiegt. Ist diese zu klein, kann bei Bedarf überschüssiger Strom vom Solarmodul nicht mehr genutzt werden (wie bei einem überlaufenden Wasserfass). Um die Bordbatterie ausreichend nachzuladen, entscheide ich mich für ein Solarmodul mit 80 Watt (WP), welches etwa 20 Ah leistet. Mein größter Stromabnehmer ist eine 12V/220V-Kühlbox : 38W/12V= 3,17A x 6 Std. = 22,2 Ah. D.h. an Tagen ohne Sonne schaltet der Regler nach 6 Std. ab, weil die Batterie zu schwach ist. Mein Laptop verbraucht etwa 13W/12Vx2h= 2,2Ah bei angenommen 2 Std. täglich. Entsprechend den vorhandenen Gerätesteckern benötige ich eine 12V-Dose (Zigarettenanzünder), sowie zwei 6V-Dose für Leuchten. Der 120W-Inverter (Umwandler) mit 12V-Stecker bietet eine 220V-Steckdose, sowie eine 5V-USB-Dose. Ein Laptop mit einem 220V Ladegerät bräuchte ein 12V Adapter um Strom zu sparen, denn der Umweg über einen Inverter kostet Strom. Kaum ein Solar-Laderegler bietet alle Steckdosen. Die meisten Solar-Regler haben lediglich eine Kabelklemme für alle Verbraucher, woran der Laie meist scheitert. Um sonstige Kleingeräte wie Telefon oder Fotoapparat nachzuladen fällt deren Verbrauch nicht weiter ins Gewicht, zumal wenn nicht alle Kleingeräte gleichzeitig angeschlossen werden.
Ein auf dem Dach montiertes Solarmodul bringt weitere 7 cm an Höhe, die durch flache Module reduziert werden kann. Aufgeschraubte Module haben eine geringe Halterung am dünnen Autoblech. Direkt aufgeklebte Standardmodule werden unzureichend gekühlt, und können nicht so ohne weiteres wieder entfernt werden. Alternativ können UV-beständige Halte- bzw. Eck-Profile aus ABS-Kunststoff aufs Dach geklebt werden, an die der Alu-Rahmen des Solarmoduls geschraubt wird. Die Eckprofile überbrücken nicht das gekrümmte Profildach. Höhenunterschiede können mit Montagekleber ausgeglichen werden (max. 9 mm Klebeschicht z.B. aus Sikaflex 252). Reicht das nicht, können die Montageecken entsprechend angeglichen werden (z.B. abschrägen mit der Eisensäge bei ständiger Wasserkühlung). Statt einer kritischen Dachdurchführung nutze ich für die Solarkabel die Öffnungen der Kabeldurchführung an der Hecktür.
Beim Kauf des Gebrauchten zu berücksichtigen :
Überführung, Händlergewährleistung, Gebrauchtwagengarantie
Ich muss weit reisen, um den passenden Kastenwagen zu finden und diesen nach Kauf zu überführen. Lt. Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 07.07.2016 müssen die von Verbrauchern zu tragenden Kosten der Überführung in der Werbeanzeige eines Gewerbetreibenden für ein Kfz im Kaufpreis enthalten sein. Sonst verschafft er sich Vorteile gegenüber seinen Konkurrenten.
Händler haben bei älteren Gebrauchtwagen für eine gesetzliche, einjährige Gewährleistung zu stehen. Ausnahme: Er weist nach, dass er ein einwandfreies Auto übergeben hat. Ab dem siebten Monat muss der Käufer dem Händler nachweisen, dass das Fahrzeug bereits beim Kauf (versteckte) Mängel hatte. Viele Händler verkaufen Gebrauchte mit Gebrauchtwagengarantie. Sie gilt parallel zur Händlergewährleistung. Bei einem Schaden muss der Käufer prüfen, ob er unter die Gewährleistung fällt. Fällt er unter die Gebrauchtwagengarantie, muss sich der Käufer an den Materialkosten, gestaffelt nach Kilometerleistung, beteiligen.
KfZ-Steuer und Versicherung
Diese Kosten können verringert werden, wenn man den Kastenwagen (Lkw) zum Camper ausbaut und diesen dann auch als Wohnwagen ummeldet. Die Kfz-Steuer für Wohnmobile errechnet sich aus dem Schadstoffgehalt und dem Gesamtgewicht und ist gegenüber einem Lkw meist niedriger. Für Wohnmobile haben KfZ-Versicherer günstigere Schadenfreiheitsrabattstufen, weil sie davon ausgehen, dass ein Wohnmobil seltener im Straßenverkehr fährt als ein Pkw oder Lkw, und dadurch weniger Schäden verursacht. Außerhalb des Bereiches der grünen Karte ist der Camper extra zu versichern.
Zuständig für die Zulassung als Wohnmobil ist der TÜV. Dadurch ändert sich die Fahrzeugart, und die vorherige Betriebserlaubnis. Einfach eine Matratze und auf die Ladefläche zu legen und einen Campingkocher hinzustellen, akzeptiert der Gesetzgeber nicht für die Anmeldung als Wohnmobil. Ein Fahrzeug ist laut StVZO erst dann ein Wohnmobil, wenn es als Unterkunft geeignet ist. Der Gesetzgeber verlangt in der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG eine Mindestausstattung: Eine Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafplätze, wobei auch Sitzgelegenheiten, die zu Schlafplätzen umgebaut werden können, anerkannt werden, sowie einen Schrank oder einen anderen Stauraum. Der Tisch darf leicht demontierbar sein. Spüle, Gaskocher und Abwasserführung sind zulassungsrechtlich nicht gefordert. Allerdings muss die Einrichtung fest eingebaut sein und alle Sitzplätze, die während der Fahrt genutzt werden, müssen den Vorschriften der StVZO genügen. Danach prüft das Finanzamt das Fahrzeug: Wenn die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der Nutzfläche abdeckt und der Kocher fest eingebaut ist, wird das fahrbare Heim als Wohnmobil besteuert.